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BOKS AUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG FÜR PERSONENBEZOGENE DATEN

Aktualisierung: 08. Juli 2026

- ABSCHNITT I -

Klausel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich

a) Diese Standardvertragsklauseln (im Folgenden die „Klauseln") sollen die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) gewährleisten.

b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diese Klauseln vereinbart, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.

c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Beschreibung in Anhang II.

d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.

e) Diese Klauseln lassen die Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt, unberührt.

f) Diese Klauseln allein gewährleisten nicht die Einhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679.

Klausel 2 — Unveränderlichkeit der Klauseln

a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, es werden Informationen zu den Anhängen hinzugefügt oder die darin enthaltenen Informationen aktualisiert.

b) Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfassenderen Vertrag aufzunehmen oder weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen noch die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen beeinträchtigen.

Klausel 3 — Auslegung

a) Werden in diesen Klauseln Begriffe verwendet, die in der Verordnung (EU) 2016/679 definiert sind, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der genannten Verordnung.

b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zu lesen und auszulegen.

c) Diese Klauseln sind nicht in einer Weise auszulegen, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beeinträchtigt.

Klausel 4 — Rangfolge

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Klauseln bestehen oder später geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

- ABSCHNITT II - PFLICHTEN DER PARTEIEN

Klausel 6 — Beschreibung der Verarbeitung(en)

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke der Verarbeitung, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II festgelegt.

Klausel 7 — Pflichten der Parteien

7.1. Weisungen

a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtliche Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann auch während der gesamten Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung des Verantwortlichen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder andere Datenschutzbestimmungen des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten verstößt.

7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den bzw. die in Anhang II festgelegten spezifischen Zweck(e) der Verarbeitung, es sei denn, der Verantwortliche erteilt weitere Weisungen.

7.3. Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter erfolgt nur für die in Anhang II angegebene Dauer.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung

a) Der Auftragsverarbeiter setzt mindestens die in Anhang III genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen um, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehört der Schutz der Daten vor jeder Verletzung der Sicherheit, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von personenbezogenen Daten oder zum unbefugten Zugang zu solchen Daten führt (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten). Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten sowie der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung und den Risiken für die betroffenen Personen gebührend Rechnung.

b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinen Mitarbeitern nur in dem für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlichen Umfang Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5. Sensible Daten

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten („sensible Daten"), so wendet der Auftragsverarbeiter spezifische Beschränkungen und/oder zusätzliche Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen zur Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln zügig und angemessen.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und sich unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 ergebenden Pflichten nachzuweisen. Auf Verlangen des Verantwortlichen ermöglicht und unterstützt der Auftragsverarbeiter außerdem die Durchführung von Überprüfungen der von diesen Klauseln erfassten Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Überprüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen berücksichtigen, über die der Auftragsverarbeiter verfügt.

d) Der Verantwortliche kann entscheiden, die Überprüfung selbst durchzuführen oder einen unabhängigen Prüfer zu beauftragen. Die Überprüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

e) Die Parteien stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde/den zuständigen Aufsichtsbehörden auf deren Verlangen die in dieser Klausel genannten Informationen einschließlich der Ergebnisse etwaiger Überprüfungen zur Verfügung.

7.7. Inanspruchnahme von Unterauftragsverarbeitern

Der Auftragsverarbeiter verfügt über die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Inanspruchnahme von Unterauftragsverarbeitern auf der Grundlage einer vereinbarten Liste. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens drei (3) Monate im Voraus ausdrücklich schriftlich über jede beabsichtigte Änderung dieser Liste durch Hinzufügung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit, um diesen Änderungen vor der Inanspruchnahme des bzw. der betreffenden Unterauftragsverarbeiter widersprechen zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

b) Nimmt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch, so geschieht dies im Wege eines Vertrags, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie die dem Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln auferlegten Pflichten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten einhält, denen der Auftragsverarbeiter selbst gemäß diesen Klauseln und der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

c) Auf Verlangen des Verantwortlichen stellt der Auftragsverarbeiter diesem eine Kopie dieses mit dem Unterauftragsverarbeiter geschlossenen Vertrags sowie etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit dies zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erforderlich ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut des Vertrags vor der Weitergabe einer Kopie schwärzen.

d) Der Auftragsverarbeiter bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters gemäß dem mit dem Unterauftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag in vollem Umfang verantwortlich. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen über jede Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten des Unterauftragsverarbeiters.

e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche — falls der Auftragsverarbeiter faktisch weggefallen ist, rechtlich aufgehört hat zu bestehen oder zahlungsunfähig geworden ist — berechtigt ist, den mit dem Unterauftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

7.8. Internationale Datenübermittlungen

a) Jede Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation durch den Auftragsverarbeiter erfolgt nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Erfüllung einer spezifischen Anforderung des Unionsrechts oder des Rechts des Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und im Einklang mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679.

b) Der Verantwortliche stimmt zu, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 einen Unterauftragsverarbeiter für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne des Kapitels V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung des Kapitels V der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleisten können, indem sie die von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angenommenen Standardvertragsklauseln verwenden, sofern die Voraussetzungen für die Verwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8 — Unterstützung des Verantwortlichen

a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

b) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten, wobei er der Art der Verarbeitung Rechnung trägt. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a) und b) befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

c) Zusätzlich zur Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b) zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen ferner bei der Gewährleistung der Einhaltung der folgenden Pflichten, wobei er der Art der Verarbeitung und den ihm zur Verfügung stehenden Informationen Rechnung trägt:

1) der Pflicht, eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten („Datenschutz-Folgenabschätzung") durchzuführen, wenn eine Art der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;

2) der Pflicht, die zuständige Aufsichtsbehörde/die zuständigen Aufsichtsbehörden vor der Verarbeitung zu konsultieren, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;

3) der Pflicht, sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und aktuell sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;

4) den in Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Pflichten.

d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen fest, mit denen der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Anwendung dieser Klausel zu unterstützen hat, sowie den Umfang und das Ausmaß der erforderlichen Unterstützung.

Klausel 9 — Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn bei der Einhaltung seiner Pflichten gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679, je nachdem, welcher anwendbar ist, wobei er der Art der Verarbeitung und den ihm zur Verfügung stehenden Informationen Rechnung trägt.

9.1. Verletzung des Schutzes von Daten, die vom Verantwortlichen verarbeitet werden

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Daten, die vom Verantwortlichen verarbeitet werden, unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen:

a) bei der Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde/die zuständigen Aufsichtsbehörden unverzüglich, nachdem der Verantwortliche davon Kenntnis erlangt hat, gegebenenfalls (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);

b) bei der Erlangung der folgenden Informationen, die gemäß [OPTION 1] Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen enthalten sein müssen und mindestens Folgendes umfassen:

1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der von der Verletzung betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

3) die ergriffenen oder vom Verantwortlichen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Ist es nicht möglich, alle Informationen gleichzeitig bereitzustellen, so enthält die ursprüngliche Meldung die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden anschließend, sobald sie verfügbar sind, unverzüglich nachgereicht;

c) bei der Erfüllung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der betroffenen Person unverzüglich mitzuteilen, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2. Verletzung des Schutzes von Daten, die vom Auftragsverarbeiter verarbeitet werden

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Daten, die vom Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, unterrichtet dieser den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Diese Meldung enthält mindestens:

a) eine Beschreibung der Art der festgestellten Verletzung (soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der von der Verletzung betroffenen Personen und der betroffenen personenbezogenen Datensätze);

b) die Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

c) ihre wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Ist es nicht möglich, alle Informationen gleichzeitig bereitzustellen, so enthält die ursprüngliche Meldung die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden anschließend, sobald sie verfügbar sind, unverzüglich nachgereicht.

Die Parteien legen in Anhang III alle weiteren Elemente fest, die der Auftragsverarbeiter mitzuteilen hat, wenn er den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 unterstützt.

- ABSCHNITT III - SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klausel 10 — Nichteinhaltung der Klauseln und Kündigung

a) Unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 kann der Verantwortliche im Falle einer Nichterfüllung der Pflichten, denen der Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln unterliegt, den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auszusetzen, bis dieser die Klauseln einhält oder der Vertrag gekündigt wird. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn:

1) die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter vom Verantwortlichen gemäß Buchstabe a) ausgesetzt wurde und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach der Aussetzung wiederhergestellt wird;

2) der Auftragsverarbeiter in schwerwiegender oder anhaltender Weise gegen diese Klauseln oder die Pflichten verstößt, denen er gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt;

3) der Auftragsverarbeiter eine verbindliche Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde/der zuständigen Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Pflichten, denen er gemäß diesen Klauseln oder der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt, nicht befolgt.

c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche, nachdem er ihn darüber unterrichtet hat, dass seine Weisungen gegen die geltenden rechtlichen Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b) verstoßen, darauf besteht, dass seine Weisungen befolgt werden.

d) Nach Kündigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bestätigt diesem, dass er die Löschung vorgenommen hat, oder gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und vernichtet die vorhandenen Kopien, sofern nicht das Unionsrecht oder das nationale Recht eine längere Aufbewahrung vorschreibt. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten.

- ANHANG 1 -

Liste der Parteien

Verantwortlicher: Adrien Oksman

Der Kunde von BOKS im Sinne der AGB (abrufbar über den folgenden Link: https://www.boks.app/pages/conditions-generales-de-vente) und der Nutzungsbedingungen (abrufbar über den folgenden Link: https://www.boks.app/pages/conditions-generales-dutilisation).

Auftragsverarbeiter: BOKS, vereinfachte Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) mit einem Stammkapital von 10 €, mit Sitz in 8 RUE REAUMUR 75003 PARIS, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 991 499 971, vertreten durch Pinsk, handelnd und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet als Präsident - Kontakt: +33 1 87 65 05 87 (Kosten eines Ortsgesprächs - erreichbar von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr, außer an Wochenenden und Feiertagen) - info@boks.app

- ANHANG II -

Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Nutzer der Paketboxen

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Name
  • Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Physische Adresse
  • Telefonnummer

Verarbeitete sensible Daten (gegebenenfalls) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den bestehenden Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, wie zum Beispiel die strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs, der ausschließlich dem speziell geschulten Personal vorbehalten ist), die Führung eines Registers über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Keine

Art der Verarbeitung

Hosting und Betrieb

Zweck(e), für den bzw. die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

Ermöglichung der Erbringung der Dienstleistungen und Betrieb der Paketboxen gemäß den abonnierten Diensten und Abonnements

Dauer der Verarbeitung

Die gesamte Dauer der Nutzung der Dienste + fünf Jahre.

- ANHANG III -

Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
  • Abschluss von Verträgen über den Zugang zu Hosting-Diensten mit hohem SLA-Niveau und geringem Prozentsatz an Ausfallzeiten;
  • Regelmäßige Überprüfung und Prüfung des gesamten Quellcodes der von Boks verwendeten Tools;
  • Verwendung persönlicher Zugangsdaten für alle Tools, die personenbezogene Daten hosten;
  • Verschlüsselung der OTA übertragenen Daten;
  • Abschluss von Hosting-Verträgen mit Speicherredundanzen;
  • Rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche gesicherte und bewachte Hauptbüros
  • Minimierung der Menge der zu Sicherheits- und Kostensynergiezwecken verwendeten Daten

- ANHANG IV -

Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme der folgenden Unterauftragsverarbeiter genehmigt:

1. Salesforce

  • Adresse: Salesforce.com France SAS, 3 Avenue Octave Gréard, 75007 Paris, France
  • Kontakt: Service du Délégué à la Protection des Données / Office of the Global Privacy Counsel - dpo@salesforce.com
  • Beschreibung der Verarbeitung: Hosting des technologischen Backoffice der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, Speicherung und Aktualisierung der physischen, telefonischen und digitalen Kontaktdaten

2. Amazon Web Services

  • Adresse: AWS EMEA SARL (Succursale Française), Tour Carpe Diem, 31 Place des Corolles, 92400 Courbevoie
  • Kontakt: Amazon GDPR Data Protection Officer (DPO) - aws-eu-privacy@amazon.com
  • Beschreibung der Verarbeitung: Hosting des administrativen Backoffice der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, Speicherung und Aktualisierung der physischen, telefonischen und digitalen Kontaktdaten

3. Odoo

  • Adresse: Odoo S.A., Chaussée de Namur 40, 1367 Grand-Rosière, Belgique.
  • Kontakt: Responsable RGPD / Data Protection Officer - privacy@odoo.com
  • Beschreibung der Verarbeitung: Allgemeines ERP des Unternehmens

4. Shopify

  • Adresse: Shopify International Limited, c/o Intertrust Ireland, 2nd Floor, 1-2 Victoria Buildings, Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irlande
  • Kontakt: Data Protection Officer (DPO) / Service Protection des Données - privacy@shopify.com
  • Beschreibung der Verarbeitung: Hosting der Website des Unternehmens und Verwaltung der Online-Zahlungen

5. Brevo

  • Adresse: Brevo SAS (anciennement Sendinblue), 106 Boulevard Voltaire, 75011 Paris, France
  • Kontakt: Délégué à la Protection des Données (DPO) - dpo@brevo.com
  • Beschreibung der Verarbeitung: Versandmaschine für automatische E-Mails an die Kunden des Unternehmens
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